E. Hiergegen wandte der Beschwerdeführer mit Replik vom 16. Juli 2018 ein, es sei anlässlich der Nachkontrolle vom 26. Februar 2018 ein neuer Wasserzähler eingebaut worden. Die Liegenschaft sei im Jahr 2017 nur teilweise an Wochenenden benutzt worden, weshalb der hohe Verbrauch von 3‘270 m3 nicht nachvollziehbar sei. Der Durchschnittsverbrauch der Jahre 2010-2016 betrage lediglich 365 m3. Die Liegenschaft sei seit dem 1. Mai 2018 vermietet, weshalb der Verbrauch künftig ansteigen werde. Für die Periode 2017 sei deshalb die Gebühr auf den Durchschnitt der letzten Jahre zu reduzieren.