Dabei konnte er keinen Defekt am Zähler feststellen, insbesondere kein Dauerlaufen. Der Brunnenmeister hielt per 26. Februar 2018 einen Zählerstand von 6‘516 m3 fest. Gemäss Protokoll der Nachkontrolle erklärte die an der Nachkontrolle anwesende Person, ein Bekannter des Beschwerdeführers, die Wasserenthärtungsanlage sei ursächlich für den erhöhten Bezug. Um sicher zu gehen, tauschte der Brunnenmeister den Zähler anlässlich der Nachkontrolle aus und ersetzte ihn mit einem neuen Zähler mit der Nr. 5‘641‘473. Die Einwohnergemeinde B.____ stellte in der Folge dem Beschwerdeführer am 14. März 2018 den sich aus der eingereichten Wasserablesekarte ergebenden Wasserbezug von 3‘270 m3 in Rechnung.