2.3.3 Fazit: Zugehörigkeit der Kostenpositionen zu den Strassenbaukosten Wie in Erwägungen 2.3.1 und 2.3.2 gezeigt wurde, fassen die vom Beschwerdeführer als «strassenfremd» beanstandeten Kostenpositionen Nrn. 151 und 237 in den Rechnungen der F.____ AG vom 22. März 2012 (fälschlicherweise 30. Oktober 2018) und vom 6. Februar 2013 eine Vielzahl von Kosten zusammen, welche ihre Grundlage in der Installation der Strassenbeleuchtung des Y.____wegs einerseits und der Entwässerung des Y.____wegs andererseits haben. Sowohl Kosten für die Beleuchtung als auch für die Entwässerung einer Strasse stellen nach kantonalem und dem einschlägigen kommuna-