Bei beiden Positionen handle es sich demnach um Strassenbaukosten. Nachdem der Schriftenwechsel mit Verfügung vom 8. Mai 2018 geschlossen worden war, zog das Enteignungsgericht die im Parallelverfahren mit der Dossier-Nr. 650 17 71 eingegangenen Detailbelege zu den beiden erwähnten Rechnungen der F.____ AG vom 22. März 2012 (fälschlicherweise datiert vom 30. Oktober 2018)6 und vom 6. Februar 2013 zu den Akten des vorliegenden Verfahrens bei (vgl. Präsidialverfügung vom 6. November 2018). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 15. November 2018 erklärte der Vertreter des Beschwerdeführers sinngemäss, dass nun doch noch detaillierte Unterlagen zu den beanstandeten Kostenpositionen hät-