M. Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung halten die Parteien an ihren Begehren und Begründungen fest. Auf die Ausführungen der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen eingegangen. -8- Das Enteignungsgericht zieht in Erwägung: 1. Formelles 1.1 Zuständigkeit