L. In Nachachtung der für das vorliegende Verfahren geltenden Untersuchungsmaxime wurden mit Präsidialverfügung vom 6. November 2018 in einem Parallelverfahren mit der Nr. 650 17 71 am 1. November 2018 eingereichte Detailbelege, welche die hier umstrittenen Kostenpositionen Nrn. 151 und 237 betreffen, zu den Akten des vorliegenden Verfahrens beigezogen (vgl. § 96a Abs. 3 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 [EntG, SGS 410] i.V.m. § 12 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung [Verwaltungsprozessordnung, VPO] vom 16. Dezember 1993 [SGS 271]).