D. Nach Abschluss der Strassenbauarbeiten im Frühjahr 2013 genehmigte der Gemeinderat die Schlussabrechnung des Strassenbauprojekts und die jeweils mittels Perimeterbeiträgen zu deckenden Kosten für die entsprechenden Lose am 29. Juli 2013 bzw. 12. August 2013, so auch für die Lose D/E. Gleichzeitig genehmigte der Gemeinderat auch die definitive Kostenverteiltabelle vom 8. August 2013, welche für die Parzelle des Beschwerdeführers einen Beitrag von Fr. 37‘864.00 (ohne Berücksichtigung des Guthabens aus Beitrag Stützmauer) vorsieht.