A. Am 27. Mai 2009 beschloss die Einwohnergemeindeversammlung B.____ das Bauprojekt «X.____» inklusive Verpflichtungskredit. Mit Schreiben der Bauverwaltung C.____ vom 29. Juli 2009 und Schreiben der Beschwerdegegnerin vom 30. Juli 2009 (inkl. beigelegter provisorischer Kostenverteiltabelle) wurde der Beschwerdeführer über die öffentliche Auflage der Projektpläne sowie seine provisorische Beitragspflicht informiert. Die Beschwerdegegnerin legte die Projektpläne und die provisorische Kostenverteiltabelle – wie angekündigt – vom 3. August 2009 bis zum 1. September 2009 öffentlich auf.