Der gerichtsübliche Tarif für eine Hauptverhandlung vor dem Präsidium des Enteignungsgerichts beträgt Fr. 350.00 (§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 lit. a der Verordnung über die Gebühren der Gerichte [Gebührentarif, GebT, SGS 170.31]). Hinzu kommen Fr. 150.00 für die Durchführung einer Vorverhandlung. Die Verfahrenskosten von Total Fr. 500.00 gehen zu Lasten des Beschwerdeführers.