Der abgerissene Legehennenstall wurde im Jahr 1973 erstellt und aufgrund des bevorstehenden Abbruchs im Jahr 2016 erneut durch die BGV geschätzt. Der Neuwert wurde im Zuge dieser Nachschätzung auf Fr. 558‘000.00 festgelegt. Nach Abzug einer Altersentwertung von 21%, welche sich aus der Tabelle in Anhang 3 des Reglements zur Gebäudeeinschätzung ergibt, beträgt der Zeitwert für den abgerissenen Legehennenstall Fr. 441‘000.00. Mit diesem Zeitwert lässt sich wiederrum der Brandlagerwert von Fr. 42‘500.00 berechnen (Fr. 441‘000.00 / 10.366). Aus diesem Brandlagerwert ergibt sich der indexbereinigte Gebäudeversicherungswert von Fr. 440‘550.00 für den abgerissenen Stall.