J. Mit Einschreiben vom 19. Oktober 2017 wurden die Parteien zur Vorverhandlung vom 14. Dezember 2017 vorgeladen. Anlässlich der Vorverhandlung vom 14. Dezember 2017 hielt der Beschwerdeführer unverändert an seinen Anträgen fest. Eine Einigung der Parteien konnte nicht herbeigeführt werden. K. Mit Präsidialverfügung vom 19. Dezember 2017 wurde der Schriftenwechsel geschlossen und eine Hauptverhandlung angeordnet. Die Vorladung zur Hauptverhandlung am 18. Januar 2018 ging am 20. Dezember 2017 mittels Einschreiben an die Parteien. -4-