F. In der Replik vom 30. August 2017 hielt der Beschwerdeführer vollumfänglich an seinen Rechtsbegehren fest und rügte das Vorgehen der Beschwerdegegnerin als gesetzeswidrig. G. Die Beschwerdegegnerin hält mittels Duplik vom 19. September 2017 an ihrer Stellungnahme fest. H. Mit Präsidialverfügung vom 26. September 2017 ordnete das Enteignungsgericht eine Vorverhandlung an. I. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2017 zeigte Advokatin Juliane Wyss-Rieder dem Gericht ihre Mandatierung durch den Beschwerdeführer im vorliegenden Fall an.