C. Die Einschätzung des neuen Legehennenstalls nahm die BGV am 27. April 2017 vor. Sie legte den Versicherungswert des Neubaus auf Fr. 559‘000.00 fest. Den Brandlagerwert bezifferte die BGV mit Fr. 53‘900.00. Die Einwohnergemeinde B.____ erhielt die Gebäudeinformation des Legehennenstalls vom 19. Mai 2017 am 6. Juni 2017. Daraufhin verfügte sie am 13. Juni 2017 Anschlussgebühren in Höhe von Fr. 7‘089.00 für den neu gebauten Legehennenstall, welche auf dem Mehrwert des Neubaus von Fr. 118‘150.00 basieren. Mit Datum vom 15. Juni 2017 stellte die BGV die Police für den neu erstellten Legehennenstall aus.