4.1 Verfahrenskosten Die Verfahrenskosten für einen Strassenbeitragsfall wie den vorliegenden, in welchem eine Vorverhandlung und eine Hauptverhandlung durchgeführt wurden, betragen CHF 1‘800.00. Die Beschwerdeführenden gelten vorliegend als unterliegend, weil auf ihre Beschwerde nicht einzutreten ist. Nach § 20 Abs. 3 VPO sind die Verfahrenskosten deshalb den Beschwerdeführenden aufzuerlegen.