Art. 9 BV umfasst zwei Individualrechte, welche beide einklagbar sind: Das Willkürverbot auf der einen und den Schutz berechtigten Vertrauens auf der anderen Seite. In Art. 29 Abs. 1 BV ist die allgemeine «Garantie eines fairen Prozesses» verankert. Inwieweit letz- - 17 -