1.2.4 Fazit Wie gezeigt, hat die Beschwerdegegnerin ein zweistufiges Beitragsverfahren durchführen dürfen. Die Beschwerdeführenden wurden mittels separater Einschreiben auf die Auflage der Kostenverteiltabelle hingewiesen. Ebenso sind sie per Einschreiben auf die voraussichtliche Höhe von CHF 52‘778.00 des Strassenbeitrags für ihre Parzelle Nr. 840 GB B.____ aufmerksam gemacht worden und sind über die ihnen zur Verfügung stehende Möglichkeit orientiert worden, dagegen den Rechtsmittelweg an das Enteignungsgericht zu beschreiten.