Zur provisorischen Beitragsverfügung: Gegen die provisorische Beitragsverfügung kann innert der Auflagefrist beim Steuer- und Enteignungsgericht des Kantonas [recte: Kantons] Basel-Landschaft in Liestal Einsprache [recte: Beschwerde] erhoben werden.» [Klammerbemerkungen hinzugefügt]