Mit Replik vom 7. Juni 2018 haben die dannzumal durch Advokat Erik Wassmer vertretenen Beschwerdeführenden ihr ursprünglich gestelltes Rechtsbegehren dahingehend ausgeweitet, dass sie neu die vollständige Aufhebung sowohl des definitiv als auch provisorisch verfügten Strassenbeitrags sowie die Feststellung, dass die Beschwerdeführenden an den Ausbau des X.____wegs keinen Strassenbeitrag zu bezahlen hätten, verlangen. -9-