fahrens ausgeschlossen sind und materiell nicht auf ihre Begründetheit hin geprüft werden (zum Ganzen vgl. RHINOW /KOLLER/KISS/THURNHERR/BRÜHL-MOSER, Öffentliches Prozessrecht, Grundlagen und Bundesrechtspflege, 3. Auflage, Basel 2014, Rz. 1039 ff.). 1.1 Allgemeine Eintretensvoraussetzungen Zu den allgemeinen Prozessvoraussetzungen gehören die örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit der urteilenden Behörde, die Partei- und Prozessfähigkeit der betroffenen Person, die Vertretungsbefugnis allfälliger Parteivertreter, das Rechtsschutzinte- -8-