M. Mit Präsidialverfügung vom 14. August 2018 schloss das Enteignungsgericht den Schriftenwechsel, beschränkte das Verfahren auf die Eintretensfrage, überwies den Fall der Fünferkammer und ordnete eine Parteiverhandlung an. Am 6. September 2018 wurden die Parteien unter Bekanntgabe der voraussichtlichen Besetzung des Spruchkörpers zur Hauptverhandlung vom 29. November 2018 vorgeladen.