I. Am 22. Februar zeigte Advokat Erik Wassmer seine Mandatierung durch die Beschwerdeführenden an, liess dem Enteignungsgericht die von den Beschwerdeführenden unterzeichneten Vollmachten zukommen und ersuchte um Zustellung der Verfahrensakten für fünf Tage. Das Enteignungsgericht nahm Advokat Erik Wassmer mit Präsidialverfügung vom 23. Februar 2017 als Vertreter der Beschwerdeführenden ins Rubrum auf und liess ihm die Verfahrensakten antragsgemäss zur Einsichtnahme zukommen. Letztere wurden vom Vertreter der Beschwerdeführenden fristgerecht retourniert.