__ begründe, sondern zu einer nachteiligen Zunahme des Zubringer- und Durchgangsverkehrs geführt habe. Nachdem die übrigen Beschwerdeführenden (Nrn. 1-4 und 6) innert der ihnen mit Präsidialverfügung vom 1. November 2016 angesetzten Nachfrist die bereits vom Beschwerdeführer Nr. 5 unterschriebene (wortgleiche) Beschwerde ebenfalls persönlich unterzeichnet hatten, lud das Enteignungsgericht die Beschwerdegegnerin zur Stellungnahme und Einreichung aller relevanten Pläne und Unterlagen zum streitgegenständlichen Strassenausbauprojekt -4-