tons Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend Enteignungsgericht). Mit Urteil vom 19. Dezember 2013 wies das Enteignungsgericht die Beschwerde gegen die provisorische Beitragspflicht im Verfahren Nr. 650 12 167 ab und hiess die Klage im Verfahren Nr. 600 12 172 gut. Das Urteil erwuchs in der Folge unangefochten in Rechtskraft.