B. Am 23. Oktober 2012 wurden alle vorliegend beschwerdeführenden Parteien mittels separater Einschreiben der Beschwerdegegnerin darauf hingewiesen, dass die Pläne für den Strassenausbau «X.____weg» vom 1. November bis zum 30. November 2012 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung B.____ aufgelegt werden und dort während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden können. Gleichzeitig wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der provisorische Strassenbeitrag für die Parzelle Nr. 840 GB B.____ der Beschwerdeführenden CHF 52‘778.00 betrage.