A. Mit Beschluss vom 19. September 2012 genehmigte die Einwohnergemeindeversammlung B.____ einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 435‘000.00 für den Strassenbau «X.____weg» als Teilprojekt der Erschliessung «X.____weg/Y.____strasse». Die vorliegend beschwerdeführenden Parteien Nrn. 1-6 bilden eine Erbengemeinschaft. Die abgabebetroffene Parzelle Nr. 840 des Grundbuchs (GB) der Einwohnergemeinde (EG) B.____ grenzt im Westen an den X.____weg und steht im Gesamteigentum der Erbengemeinschaft «A.____».