Die Baubewilligung für das interessierende Bauvorhaben ist vorliegend am 24. November 2008 erteilt worden (vgl. Baubewilligung vom 24. November 2008, Baugesuch Nr. 1752/2008) und die Bauabnahme ist im Jahr 2011 erfolgt (vgl. Gebäudeinformation der BGV vom 20. Mai 2011). Da das fragliche Bauprojekt somit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Reglemente noch hängig gewesen ist, muss die Berechnung der Anschlussgebühren nach dem alten Wasserreglement und nach dem alten Abwasserreglement erfolgen.