2.3.2 Anwendbares Recht Die Parteien stützen sich für die Frage der Verwirkung auf zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen; die Beschwerdeführerin auf das Enteignungsgesetz und die Beschwerdegegnerin auf die aktuellen Wasser- und Abwasserreglemente. Wie die Parteien erkannt haben, ist es für die Beurteilung dieser Frage entscheidend, ob die alten oder die neuen Reglemente auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar sind.