b aAR mit dem Datum der Endschätzung des Gebäudes durch die BGV. Die Zahlungsmodalitäten der alten und der neuen Reglemente stellen somit auf zwei verschiedene Zeitpunkte ab, die je nach dem Jahre auseinander liegen können, wie der vorliegende Fall zeige. So sei der Anschluss der Liegenschaft vorliegend im Juli 2009 erfolgt. Die Schätzung durch die BGV sei hingegen erst am 21. April 2011 vorgenommen worden. Folglich sei es nicht möglich, die Berechnungen anhand der alten Wasser- und Abwasserreglemente vorzunehmen und zugleich die Zahlungsmodalitäten der neuen Reglemente anzuwenden.