B. Laut Gebäudeinformation vom 20. Mai 2011 erfolgte am 21. April 2011 die Endschätzung des Einfamilienhauses der Beschwerdeführerin durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV). Der geschätzte Brandlagerwert betrug Fr. 131‘500.00. C. Am 10. August 2012 fand die Schlussabnahme des Kanalisationsanschlusses statt. Dabei wurde beanstandet, dass in beiden Schlammsammlern der Tauchbogen und im Kontrollschacht die Leiter fehlt. Der Bauunternehmer wurde anschliessend mit den Nachbesserungsarbeiten beauftragt. Eine Nachkontrolle fand – soweit aus den Akten ersichtlich – nicht statt.