A. Die Beschwerdeführerin ist Alleineigentümerin der Parz. Nr. 2324 des Grundbuchs B.____. Am 13. November 2008 wurde ihr Gesuch für einen Kanalisationsanschluss auf der erwähnten Parzelle bewilligt und am 24. November 2008 erhielt die Beschwerdeführerin die Bewilligung für den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Baugesuch Nr. 1752/2008). Gemäss den Angaben des Bauwasserstandrohr-Datenblatts vom 7. Juli 2009 wurde am 20. Mai 2009 der definitive Wasserzähler montiert und am 6. Juli 2009 das Bauwasserstandrohr demontiert.