Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet zunächst der Wortlaut der Bestimmung. Bei einer «Berechnung» geht es in der Regel darum, einen mathematischen Wert zu ermitteln oder zu bemessen. Vorliegend sind das die Anschlussgebühren. (E. 2.3.3.1) Mit dem Eintritt der Gebührenpflicht ist nichts anderes gemeint als die Entstehung der Gebührenpflicht. (E. 2.3.3.2)