Der Sondervorteil wird damit begründet, dass die bessere Beleuchtung abschreckend gegen potentielle Einbrecher wirkt, was ein Grundstück auf dem Wohnungsmarkt attraktiver macht (vgl. Urteile des Enteignungsgerichts vom 19. Dezember 2013 [650 12 167] E. 6.4, vom 30. Mai 2013 [650 12 44] E. 5.5). Vorliegend befindet sich im relevanten unteren Strassenabschnitt im heutigen Zustand der Strasse kein Kandelaber. Allerdings wird der Einmündungsbereich der Strasse «X.____» zumindest teilweise bereits durch den auf der gegenüberliegenden Seite der Z.____strasse stehenden Kandelaber beleuchtet.