Wie das Gericht an den zwei Augenscheinen hat feststellen können, befindet sich der Strassenbelag im Einmündungsbereich zur Aeschsstrasse in einem guten Zustand (vgl. Fotodokumentation und Protokoll des Augenscheins vom 14. Oktober 2015). Dies ist nach Aussage der Beschwerdegegnerin und der Auskunftspersonen im Wesentlichen auf die - 24 -