Auf der restlichen Länge von rund 12.5 m entlang seiner Parzelle hat es keinen Randabschluss. Nach Ausführung des Projekts wird es auf beiden Strassenseiten durchgehend Randabschlüsse haben, auf der Seite der Parzelle des Beschwerdeführers mit einem Doppelbund (Wasserstein und Schalenstein), auf der Gegenseite mit einem einreihigen Schalenstein (vgl. Technischer Bericht vom 9. März 2015, sowie Querprofile Strassenbau zur Erschliessung «X.____» vom 2. März 2015 [Plan Nr. 093.06.0259-53/B]).