Für den Beschwerdeführer ergibt sich durch die neue Entwässerungssituation eine gewisse Verbesserung, indem nun insgesamt weniger Wasser über den vor seinem Grundstück liegenden Strassenabschnitt fliesst, weil die weiter oben liegenden Schächte einen Teil des Regenwassers bereits auffangen. Dennoch wird bei Niederschlag auch weiterhin Wasser – wenn auch in niedrigerer Menge – über das betreffende Strassenstück fliessen. Der neue Entwässerungsschacht liegt am untersten Rand der Strasse, unterhalb der Privatzufahrt des Beschwerdeführers. Der nächste Schacht liegt etwa 23 m weiter oben auf der gleichen Seite.