die Kantonsstrasse entwässert. Der Einbau einer korrekten Entwässerung führt regelmässig zur Entstehung neuer oder vermehrter Erschliessungsvorteile, indem sich die Strasse namentlich bei schlechtem Wetter besser befahren lässt. Die Verkehrssicherheit der Strasse wird erhöht und zugleich wird verhindert, dass sich nach Niederschlägen auf der Fahrbahn Wasserlachen bilden, welche insbesondere in gefrorenem Zustand (z.B. im Winter) die Sicherheit der Strassenbenützer gefährden und die Benutzbarkeit der Strasse einschränken (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_775/2013 vom 2. April 2014 E. 3.3; KGE VV vom 8. Mai 2013 [810 12 287] E. 6.5;