Da die Strasse «X.____» dem Beschwerdeführer schon in ihrem bisherigen Zustand eine Zufahrt zu seinem Grundstück geboten hat, ist für die Annahme eines beitragsrechtlich relevanten Sondervorteils eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Zustand vor Ausführung des Projekts erforderlich. Wird ein beitragsrechtlich relevanter Sondervorteil bejaht, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob der provisorische Vorteilsbeitrag auch in der von der Gemeinde B.____ ver- - 18 - fügten Höhe zulässig ist oder ob ein Verstoss gegen das Äquivalenzprinzip oder das Gleichbehandlungsgebot vorliegt.