eine Gemeinde in Anwendung kommunalen Rechts gegen höherrangiges kantonales oder eidgenössisches (insbesondere Verfassungsrecht) verstösst (statt vieler: Urteil des Enteignungsgerichts vom 7. Mai 2015 [650 14 94 et al.] E. 3.2; vgl. ULRICH HÄFELIN/GEORG MÜLLER/FELIX UHLMANN, a.a.O., N 418 ff.). Mit anderen Worten sind die erwähnten Bestimmungen des Strassenreglements der Einwohnergemeinde B.____ für das Gericht verbindlich, soweit sie nicht gegen übergeordnetes Recht verstossen.