Diese könnten rascher, bequemer und sicherer erreicht werden. Die Verbreiterung der Strasse, die Randabschlüsse, die Strassenbeleuchtung und der Ersatz des mangelhaften Strassenbelags in Kombination mit dem erstmaligen Einbau einer durchgehenden Entwässerung stellten beitragsrechtlich relevante Sondervorteile dar. Die Beitragspflicht sei auch verhältnismässig.