K. Anlässlich der heutigen mit einem (zweiten) Augenschein verbundenen Hauptverhandlung halten die Parteien an ihren Begehren und Begründungen fest. Auf die Ausführungen der Parteien wird – soweit erforderlich – im Rahmen der Erwägungen eingegangen. -7- Das Enteignungsgericht zieht in Erwägung: 1. Formelles