I. Mit Präsidialverfügung vom 6. Oktober 2015 wurde den Parteien mitgeteilt, dass das Gericht am 14. Oktober 2015 eine amtliche Beweiserhebung auf der Strasse «X.____» durchführen werde. Am 14. Oktober 2015 wurde in Anwesenheit von Rechtsanwalt Vinzenz Schnell, Nicole Schön (in Vertretung von Rechtsanwalt Dr. Dieter Völlmin), Gemeindeverwalter D.____, Gemeinderat E.____ sowie F.____ von der G.____AG ein Augenschein durchgeführt. Mit Präsidialverfügung vom 20. Oktober 2015 wurden den Parteien die Ergebnisse des Augenscheins zur Kenntnisnahme zugestellt und ihnen Frist zur fakultativen Stellungnahme gegeben.