H. Am 17. September 2015 reichte die Beschwerdegegnerin die relevanten Pläne und Unterlagen ein. Nach erfolgter Fristerstreckung nahm die Beschwerdegegnerin, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dieter Völlmin, mit Vernehmlassung vom 8. Oktober 2015 zur Beschwerde Stellung und stellte ihrerseits den Antrag, die Beschwerden seien vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne; unter o/e-Kostenfolge.