eventualiter sei der Ausschluss der Parzelle Nr. 756 des Grundbuchs B.____ aus dem Beitragsperimeter festzustellen; subeventualiter sei die Beitragspflicht des Beschwerdeführers gemäss § 26 SR bezüglich der Parzelle Nr. 756 angemessen, mindestens aber um 90 % zu reduzieren; alles unter o/e-Kostenfolge. -5-