In der Beilage befanden sich zudem der provisorische Beitragsperimeterplan sowie die provisorische Landerwerbs- und Kostenverteiltabelle vom 25. März 2015. Gemäss der provisorischen Beitragsverfügung sowie der provisorischen Landerwerbs- und Kostenverteiltabelle wurde die im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Parzelle Nr. 756 des Grundbuchs B.____ mit einem Strassenbeitrag von Fr. 49‘223.60 belastet.