D. Mit Einschreiben vom 13. Juli 2015 informierte die Beschwerdegegnerin die beitragspflichtigen Grundeigentümer – darunter auch den Beschwerdeführer – darüber, dass die öffentliche Planauflage des beschlossenen Strassenbauprojekts «Ausbau Erschliessungsstrasse Y.____» [recte: X.____] vom 20. Juli bis am 18. August 2015 stattfinde und gegen das provisorische Beitragsverfahren innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend Enteig- -4-