4. Dieses Urteil wird dem Vertreter der Beschwerdeführenden (2) sowie dem Vertreter der Beschwerdegegnerin (2) schriftlich mitgeteilt. Liestal, 3. Juni 2015 Im Namen der Abteilung Enteignungsgericht des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft Abteilungspräsident: Gerichtsschreiber: Dr. Ivo Corvini-Mohn Thomas Kürsteiner, MLaw