4. 4.1. In ihrer Beschwerdebegründung rügen die Beschwerdeführenden eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots: Bei den Strassenbauprojekten «X.____» und «Y.____» habe die Beschwerdegegnerin auf die Erhebung von Strassenbeiträgen verzichtet, obwohl die durchgeführten Sanierungen mit dem vorliegend zu beurteilenden Projekt vergleichbare oder teilweise sogar noch weitergehende Verbesserungen mit sich gebracht hätten. Die Beschwerdeführenden machen mit anderen Worten geltend, die Beschwerdegegnerin hätte zu Unrecht bei zwei ähnlichen Strassenbauprojekten keine Vorteilsbeiträge erhoben und die Kosten vollumfänglich selbst getragen.