_» in die T.____strasse. Zu keiner wesentlichen Verbesserung gegenüber dem Zustand der Strasse vor Ausführung des Projekts führen die erstmals beidseitig durchgehenden Randabschlüsse, da bereits vor Ausführung des Strassenbauprojekts nordseitig durchgehend und südseitig teilweise Randabschlüsse beziehungsweise südseitig zum Teil eine Mauer vorhanden waren. Gemessen an dem nicht vorteilsbringenden Element «Randabschlüsse» überwiegen die vorteilsbringenden Elemente des Gesamtprojekts deutlich. Es rechtfertigt sich deshalb, das Gesamtprojekt «Erschliessung S.____» als sondervorteilsbringend zu qualifizieren. Eine Qualifikation des Strassenbauprojekts als «Unterhalt» scheidet damit aus.