Urteil des Enteignungsgerichts vom 23. Oktober 2014 [650 14 12] E. 3.6). Was den Ersatz eines mangelhaften Strassenbelags – verbunden mit der Erstellung einer durchgehenden Entwässerung – anbelangt, hielt das Bundesgericht erst kürzlich in einem eine andere Baselbieter Gemeinde betreffenden Urteil fest, dass eine Verbesserung der Erschliessungssituation zu bejahen sei (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_775/2013 vom 2. April 2014 E. 3.3 m.w.H.). Vorliegend wurde – wie unter Ziffer 3.8 hiervor ausgeführt worden ist – erstmals ein durchgehendes Entwässerungssystem eingebaut und der bisherige Strassenbelag wies zahlreiche Belagsflicken in gutem und schlechtem Zustand auf.