3.10. Die Beschwerdeführenden rügen, dass es sich bei der Strasse «S.____» nicht um einen überteerten Feldweg handle, sondern um eine ausreichend ausgebaute Strasse. Zudem seien in den vergangenen Jahren mehrfach die Werkleitungen ersetzt worden und es seien der Einbau eines Koffers sowie eines Belags nach dem jeweiligen Standard der Gemeinde, welche über diverse Strassen ohne Deckbelag verfüge, erfolgt. Der Zustand der Strasse vor der Sanierung könne deshalb als gut bis sehr gut bezeichnet werden. Die - 14 -